Information für Ausbildungsteilnehmer

 

Pflichtscheine:

Der Sportbootführerschein (SBF) im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen (SBF-See) und im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen (SBF-Binnen) sind sogenannte Pflichtscheine. Sie werden vom Gesetzgeber bei Verbrennungsmotoren von mehr als 11,03 kW (15PS, Rhein und dem Bodensee bereits ab 5 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren vorgeschrieben.

Der Einsteiger beginnt normalerweise die Führerscheinausbildung mit dem SBF-See, da zum Erwerb des SBF-Binnen unter Motor dann keine praktische Prüfung mehr erforderlich ist (wurde schon im SBF-See absolviert). Aber auch andere Varianten des Führerscheinerwerbs sind möglich und können mit uns abgesprochen werden.

Die Sprechfunkzeugnisse Short Range Certificate (SRC) und UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) sind ebenfalls sogenannte Pflichtscheine, wenn das Sportboot mit einer entsprechenden Funkanlage ausgerüstet ist.

Erweiterte Befähigung:


 

Prüfungstermin

  • Bis zum 2. Übungsabend wird mit den Lehrgangsteilnehmern ein Prüfungstermin und Prüfungsort festgelegt.
  • Nach Bestätigung des Prüfungstermins durch den Prüfungsausschuss (Münster) ist dieser Termin für die Lehrgangsteilnehmer bindend.
  • Wenn einer der Lehrgangsteilnehmer nach Bestätigung des Prüfungstermins an der Prüfung nicht teilnehmen kann, hat er die Möglichkeit auf der Webseite des Prüfungsausschuss Münster für Sportbootführerscheine einen Alternativtermin festzulegen.
  • Die Ummeldung zum Termin macht der Lehrgangsteilnehmer in Eigenverantwortung: