Information für Ausbildungsteilnehmer
Pflichtscheine:
Der Sportbootführerschein (SBF) im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen (SBF-See) und im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen (SBF-Binnen) sind sogenannte Pflichtscheine. Sie werden vom Gesetzgeber bei Verbrennungsmotoren von mehr als 11,03 kW (15PS, Rhein und dem Bodensee bereits ab 5 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren vorgeschrieben.
Der Einsteiger beginnt normalerweise die Führerscheinausbildung mit dem SBF-See, da zum Erwerb des SBF-Binnen unter Motor dann keine praktische Prüfung mehr erforderlich ist (wurde schon im SBF-See absolviert). Aber auch andere Varianten des Führerscheinerwerbs sind möglich und können mit uns abgesprochen werden.
Die Sprechfunkzeugnisse Short Range Certificate (SRC) und UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) sind ebenfalls sogenannte Pflichtscheine, wenn das Sportboot mit einer entsprechenden Funkanlage ausgerüstet ist.
Erweiterte Befähigung:
Die sogenannten Pflichtscheine beinhalten nicht sämtliche seemännischen Voraussetzungen, um außerhalb der 3 Seemeilenzone oder in Gezeitengewässern einen Törn durchzuführen. Die meinsten Vercharterer an der Nord- und Ost-See, sowie im Mittelmeer verlangen einen weiteren Führerschein, der eine gewisse "Befähigung" nachweist, wenn Ihr ein Schiff für eine gewisse Zeit "mieten" (chartern) wollt -> der Sportküstenschifferschein (SKS) rundet die Ausbildung ab und kann auch mit uns als Ausbildungspartner erworben werden.
Prüfungstermin
- Bis zum 2. Übungsabend wird mit den Lehrgangsteilnehmern ein Prüfungstermin und Prüfungsort festgelegt.
- Nach Bestätigung des Prüfungstermins durch den Prüfungsausschuss (Münster) ist dieser Termin für die Lehrgangsteilnehmer bindend.
- Wenn einer der Lehrgangsteilnehmer nach Bestätigung des Prüfungstermins an der Prüfung nicht teilnehmen kann, hat er die Möglichkeit auf der Webseite des Prüfungsausschuss Münster für Sportbootführerscheine einen Alternativtermin festzulegen.
- Die Ummeldung zum Termin macht der Lehrgangsteilnehmer in Eigenverantwortung: