Binnenschifffahrtsstraßen

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen ist ein amtlicher Schein, der zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes vorgeschrieben ist, wenn der Antrieb

  • mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Einsatz eines Verbrennungsmotors und
  • 7,5 kW bei Einsatz eines Elektromotors

besitzt. Er gilt für Sportfahrzeuge von weniger als 20 m Länge. Auf den Gewässern der Anlage 8 der Sportbootführerscheinverordnung ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel bei Sportbooten, die ausschließlich unter Segel betrieben werden, erforderlich.