Seeschifffahrtsstraßen / Küstengewässer

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen ist ein amtlicher Schein, der zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine von mehr als

  • 11,03 kW bei Einsatz eines Verbrennungsmotors und
  • 7,5 kW bei Einsatz eines Elektromotors

auf den Seeschifffahrtsstraßen vorgeschrieben ist. Er gilt ohne Längenbegrenzung und ausschließlich für die private Nutzung von Sportbooten.