Seeschifffahrtsstraßen / Küstengewässer
Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen ist ein amtlicher Schein, der zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine von mehr als
- 11,03 kW bei Einsatz eines Verbrennungsmotors und
- 7,5 kW bei Einsatz eines Elektromotors
auf den Seeschifffahrtsstraßen vorgeschrieben ist. Er gilt ohne Längenbegrenzung und ausschließlich für die private Nutzung von Sportbooten.